FAQ - Frequently Asked Questions
Eigenstromvermarktung (Mieterstrom)
Zwischen Eigenstromvermarktung und Mieterstrom gibt es keinen Unterschied. Es sind lediglich zwei Begriffe für die Vermarktung von Strom innerhalb einer Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG.
Die Eigenstromvermarktung bezeichnet den Verkauf von selbst erzeugtem Strom innerhalb von Gebäuden und darüber hinaus. Der durch den Anlagenbetreiber produzierte Strom wird durch Energiekonzept im Namen des Betreibers an die Stromabnehmer des Gebäudes verkauft. Die energiewirtschaftlichen und technischen Bedingungen werden durch uns geschaffen und nachhaltig erfüllt.
Zunächst kann man jede Form von dezentral erzeugten Strom in einer Kundenanlage vermarkten. Lediglich wenn man die Mieterstromförderung nach § 23b Abs. 2 EEG in Anspruch nehmen möchte, gilt dies nur für Photovoltaikanlagen mit max. 100 kWp. Für die Eigenstromvermarktung ist somit irrelevant wie der Strom erzeugt wurde. Im Gegenteil, gerade bei Blockheizkraftwerken ist die Eigenstromvermarktung besonders wirtschaftlich.
Durch die Eigenstromvermarktung wird die Wirtschaftlichkeit der Erzeugungsanlage drastisch erhöht. Als Beispiel: Wenn Sie den Strom aus einem BHKW ins öffentliche Netz einspeisen erhalten Sie vom Netzbetreiber eine Vergütung von weniger als 4 ct / kWh. Mit der Eigenstromvermarktung optimieren Sie die Vergütung auf die Höhe, die der Stromabnehmer sonst an seinen Energieversorger bezahlt, also bis zu 30 ct / kWh.
Darüber hinaus kann der Strom günstiger angeboten werden. Dadurch profitiert nicht nur der Anlagenbetreiber von dem Konzept, sondern der Stromabnehmer erhält darüber hinaus auch noch günstigeren, umweltfreundlichen Strom.
Die Eigenstromvermarktung ist für alle Betreiber von Energieerzeugungsanlagen (z. B. einer KWK- oder Photovoltaik-Anlage) sinnvoll, die den Strom an abweichende Stromabnehmer vermarkten können.
Ja, bei KWK-Anlagen unter 2 kW elektr. Leistung bzw. PV-Anlagen unter 5 kWp wird zu wenig Strom produziert um die Kosten in den Umbau zur Eigenstromvermarktung zu refinanzieren.
Die Dienstleistungen der Energiekonzept bei der Eigenstromvermarktung sind zum einen die Planung und Konzeption der Anlage zum anderen die jährliche Energieabrechnung.
Die Planung und Konzeption der Eigenstromvermarktung setzt sich wie folgt zusammen:
- Herstellerunabhängige Konzeption und Auslegung der Anlage
- Beratung
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Planung des Stromnetzes und der Hausanschlüsse
- Vertragsgestaltung
Die jährliche Energieabrechnung setzt sich wie folgt zusammen:
- Laufende Stromabrechnung
- Laufendes Vertragswesen
- Spezifische Umrechnung der Wärmekosten
- Berechnung der Energiesteuerrückerstattung
- Meldung der EEG-Umlagepflichtigen Strommengen, an den Übertragungsnetzbetreiber
Die Kosten für die jährliche Energieabrechnung wird dabei in der Regel durch die Zählergrundgebühren refinanziert und sind somit für den Anlagenbetreiber i. d. R. mehr oder weniger durchlaufend.
Für die Eigenstromvermarktung wird zunächst ein Dienstleistungsvertrag mit uns geschlossen. Darüber hinaus müssen Stromlieferverträge geschlossen werden.
- Für die Eigenstromvermarktung muss zwischen dem Anlagenbetreiber und jedem Stromabnehmer, der an der Eigenstromvermarktung teilnehmen will, ein Stromliefervertrag geschlossen werden.
- Für den Reststrombezug muss ein Stromliefervertrag mit einem Energieversorger Ihrer Wahl geschlossen werden.
Wir liefern Ihnen die Stromlieferverträge mit den Stromabnehmern und helfen Ihnen bei der Auswahl des Stromliefervertrags für den Reststrombezug.
Die Aufwendungen für den Umbau der Eigenstromvermarktung setzen sich zum einen aus einer Einmalpauschale für die Dienstleistungen der Energiekonzept (Planung und Konzeption der Anlage), den Umbau-Installationskosten des Elektrikers sowie den jährlichen Abrechnungsgebühren der Energiekonzept zusammen. Unsere Einmalpauschale sowie die Umbau-Installationskosten des Elektrikers sind stark objektabhängig.
Gerne unterbreiten wir Ihnen unser individuelles Angebot für Ihre Anlage. Die geschätzten Umbaukosten sind in unserer Wirtschaftlichkeitsberechnung ebenfalls enthalten. Füllen Sie dazu einfach den Fragebogen für die Eigenstromvermarktung aus und senden ihn uns anschließend zu. Sollte Ihre Anlage bereits bestehen, reicht uns das Formular Eigenstromvermarktung Bestandsanlagen, bei einem Neuobjekt benötigen wir das Formular Eigenstromvermarktung.
Die Erträge der Eigenstromvermarktung richten sich nach dem Verbrauchsverhalten innerhalb der Kundenanlage und der Art der Erzeugungsanlage. Gerne erstellen wir Ihnen dazu eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Füllen Sie dazu einfach den Fragebogen für die Eigenstromvermarktung aus und senden ihn uns anschließend zu. Sollte Ihre Anlage bereits bestehen, reicht uns das Formular Eigenstromvermarktung Bestandsanlage, bei einem Neuobjekt benötigen wir das Formular Eigenstromvermarktung. Auf Grundlage des Fragebogens erstellen wir Ihnen eine Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie ein individuelles Angebot für Ihre Anlage.
Nein, selbstverständlich ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung und die Erstellung des Angebots für Sie kostenfrei.
Sollte Ihnen unser Angebot zusagen, senden Sie uns das Angebot einfach unterschrieben zurück. Wir werden dann schnellstmöglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen abstimmen.
Nein, ein Messstellenbetreiber für die Zähler innerhalb der Kundenanlage ist nicht zwingend notwendig. Wir empfehlen Ihnen jedoch einen Messstellenbetreiber einzusetzen. Im Zuge des Messstellenbetriebsgesetz besteht die Möglichkeit sog. intelligente Messsysteme einzusetzen. Diese Messsysteme ermöglichen es dem Anlagenbetreiber exakt nachzuvollziehen, wo der Strom aus der Erzeugungsanlage verbraucht wurde. Dadurch wird Ihre Anlage nicht nur deutlich transparenter für Sie, es besteht dadurch auch die Möglichkeit unterschiedliche Stromtarife (z. B. einen höheren Preis für den Reststrom, der nicht von der Erzeugungsanlage gedeckt werden kann) darzustellen. Wir setzen die meisten unserer Projekte daher mit unserem Rahmenmessstellenbetreiber Discovergy um.
Nein, damit die Eigenstromvermarktung wirtschaftlich ist, reicht es in der Regel aus, wenn rund zwei Drittel der Stromabnehmer bei der Eigenstromvermarktung mitmachen. Wird der erzeugte Strom im Objekt schon voll vermarktet, erhöhen weitere Stromabnehmer nur den Reststrombezug und verschlechtern daher die Wirtschaftlichkeit eher, als eine Verbesserung erzielt wird.
Darüber hinaus senken Stromabnehmer, die bei unserem Modell der Eigenstromvermarktung nicht mitmachen den Reststrombezug. Somit können diese Stromabnehmer als eine Art virtueller Stromspeicher des produzierten Stroms genutzt werden.
Ein Wechsel des Stromanbieters ist innerhalb der gesetzlichen Fristen für jeden Stromabnehmer jederzeit möglich. Zum Stichtag wird dann der Zählerstand abgelesen und der Stromabnehmer erhält eine Schlussrechnung. Danach wird der Stromabnehmer wieder von einem externen Stromanbieter beliefert und abgerechnet. Ein technischer Umbau (z. B. Zählerwechsel) ist nicht notwendig.
Der überschüssige Strom wird über den Zwei-Richtungs-Zähler an den örtlichen Netzbetreiber verkauft. Dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet den Strom abzunehmen und zu vergüten.
Zu bestimmten Zeitpunkten (beispielsweise zur Mittagszeit, wenn viele Haushalte gleichzeitig kochen) kann es vorkommen, dass der produzierte Strom für das Objekt nicht ausreicht. In diesen Fällen wird der Strom von einem Stromanbieter Ihrer Wahl direkt über den Zwei-Richtungs-Zähler bezogen. Der Strom wird dabei vom Anlagenbetreiber bezogen und an den Stromabnehmer weitergereicht.
Jeder Stromabnehmer innerhalb der Kundenanlage hat somit einen Stromliefervertrag. Egal ob der Strom von außen oder der Erzeugungsanlage kommt.
Nein, jeder Stromabnehmer hat einen Stromzähler, welcher den Gesamtstrombezug der Wohnung/Gewerbeeinheit misst. Reicht der Strom der Erzeugungsanlage nicht aus um dem Stromverbrauch innerhalb der Kundenanlage zu decken bezieht der Kundenanlagenbetreiber den Strom von außen und reicht Ihn an den Stromabnehmer weiter.
Nein, dies ist sogar ausdrücklich untersagt innerhalb einer Kundenanlage. Jeder Stromabnehmer muss diskriminierungsfreien Zugang zum liberalen Strommarkt erhalten. Er muss also seinen Anbieter frei wählen können.
Damit möglichst viele Stromabnehmer bei der Eigenstromvermarktung mitmachen empfiehlt es sich den Strom etwas günstiger anzubieten, als der regionale Stromversorger (z. B. 1 Ct/kWh). Dadurch spart der Stromabnehmer bares Geld und wird motiviert mitzumachen.
Nein. Hier ist der Begriff Mieterstrom etwas verwirrend. Die Eigenstromvermarktung bzw. Mieterstrom gilt grundsätzlich für alle Stromabnehmer innerhalb einer Kundenanlage. Dabei ist es unerheblich ob es sich um einen Mieter oder Eigentümer handelt.
Ja, die Eigenstromvermarktung gilt selbstverständlich auch für gewerbliche Stromabnehmer. Lediglich bei Inanspruchnahme der Mieterstromförderung nach § 23b Abs. 2 EEG muss es sich überwiegend zu wohnzwecken dienenden Flächen handeln.