Maximale Vergütung mit Direktvermarktung
Ob Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse oder KWK Strom - Wir vermarkten Ihre erzeugte Energie optimal an der Börse, auch mit Eigenverbrauch
Mit unserer Eigenstromvermarktung vermarkten Sie den Strom Ihrer Erzeugungsanlage ideal. Doch was geschieht mit dem Strom, den Sie nicht vor Ort vermarkten können?
Auch darum kümmern wir uns - Gemeinsam mit unserem Partner Interconnector sorgen wir für die bestmögliche Vermarktung des von Ihnen erzeugten Stromes.
Was ist die Direktvermarktung?
Als Direktvermarktung wird der direkte Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Solarenergie‚ Windenergie, Biogas oder Wasserkraft) an der Strombörse über einen Vermarkter bezeichnet. Ziel ist eine bedarfsgerechtere Erzeugung des Stroms.
Von Ihrem Direktvermarkter erhalten Sie als Vergütung den sogenannten Marktwert abzüglich eines Dienstleistungsentgelts. Vom Netzbetreiber erhalten Sie zusätzlich die Marktprämie.
Anlagenbesitzer ab 100 kWp müssen in die Strom Direktvermarktung. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Vergütung und durch Kombination aus Marktwert und Marktprämie erhalten Besitzer von direktvermarkteten Anlagen immer mindestens die EEG-Vergütung – trotz schwankender Strompreise an der Börse.
Warum lohnt sich die Direktvermarktung?
- Durch das Marktprämienmodell
Auch wenn die Börsenpreise schwanken, entsprechen die spezifischen Erlöse aus der Direktvermarktung mindestens der Höhe der EEG-Vergütung.
- Durch die gesetzliche Verpflichtung
Seit 2016 ist die Direktvermarktung für Neuanlagen ab 100kW gesetzlich verpflichtend. Bei Nichteinhaltung fällt die EEG-Einspeisevergütung gegenüber der Direktvermarktung deutlich zurück.
- Zur Vorbereitung auf die Zeit nach dem EEG
Bereiten Sie sich schon heute auf die Zeit nach dem Auslaufen Ihrer EEG-Förderung vor. Ob Sie Ihren Strom selbst nutzen oder zukünftig an Dritte verkaufen wollen, wir bieten Ihnen dazu einen transparenten Überblick über Ihre Leistungsdaten und ihre monatlichen Vergütung.
Was sind die Voraussetzungen für die Direktvermarktung?
Um Ihre Anlage vollständig in das Virtuelle Kraftwerk zu integrieren muss diese mit einer Fernsteuerung ausgestattet werden. Nur über die gewährleistete Fernsteuerbarkeit durch den Direktvermarkter ist eine Auszahlung der Marktprämie durch den Verteilnetzbetreiber garantiert.
Diese Voraussetzung ist gesetzlich im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geregelt. Im Kundenportal können Sie einen unserer Partner-Anbindungsdienstleister auswählen und den Prozess für die Herstellung der Fernsteuerbarkeit starten.